Worauf man achten sollte: Wahl eines Schönheits-Chirurgen
Wer sich für eine Schönheitsoperation entscheidet, sollte bei der Wahl des Chirurgen Vorsicht walten lassen.
"Schönheitschirurg", "Kosmetischer Chirurg" oder "Ästhetischer Chirurg" sind keine geschützten Berufsbezeichnungen. Jeder Arzt darf sich ungeachtet seiner Ausbildung so nennen. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für Ästhetisch-Plastische Chirurgie (DGÄPC) hin. Als "Facharzt für Plastische Chirurgie", "Plastischer Chirurg", "Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie" oder "Plastischer und Ästhetischer Chirurg" dürfen Mediziner sich dagegen nur bei entsprechender Ausbildung bezeichnen.
Außerdem sucht man sich am besten einen Chirurg im Umkreis von 200 Kilometern. Denn neben den Beratungsgesprächen vorab und dem Eingriff selbst sind auch viele Nachsorgeuntersuchungen nötig, erklärt Jens H. Baetge von der DGÄPC. Ist der Mediziner weiter entfernt, sind diese Termine für viele schlicht nicht machbar – zeitlich oder finanziell. Das kann eine Gefahr für die Gesundheit bedeuten. mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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