"Zuckerreduziert" führt in die Irre
Dieser wird in Kilokalorien und Kilojoule pro 100 Gramm (kcal/kJ/100 g) angegeben. Denn der Hinweis "zuckerreduziert" ist der Verbraucherzentrale Sachsen zufolge nicht aussagekräftig genug. Diese Werbeaussage sei gesetzlich so definiert, dass 30 Prozent weniger Zucker als in einem vergleichbaren Produkt derselben Kategorie enthalten ist. Das könne im Einzelfall nur einen minimalen Unterschied bedeuten - wenn überhaupt. Zwei Beispiele nennen die Verbraucherschützer: In einem Milchdessert etwa stecken üblicherweise 15 Gramm Zucker je 100 Gramm. Beim zuckerreduzierten Pendant seien es immer noch 10,5 g Zucker. Das bedeute eine Ersparnis von nur 4,5 g Zucker oder 18 kcal. Der Großteil an Energie stamme aus den Fett- und Eiweißanteilen des Milchanteiles. Bei einem zuckerreduzierten Instantkakaopulver zum Beispiel könne es sein, dass der fehlende Zuckeranteil durch Maltodextrin ersetzt worden ist. Dieser Zuckeraustauschstoff sei genauso kalorienhaltig wie Zucker.
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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