ARBEITSRECHT
Ablehnung von Homeoffice kein Kündigungsgrund
Das Weisungsrecht des Arbeitgebers reicht nicht aus, um einen Arbeitnehmer ins Homeoffice zu drängen. Die Verweigerung ist kein ausreichender Kündigungsgrund. Auf das Urteil des Landesarbeitsgerichtes Berlin-Brandenburg (Aktenzeichen 17 Sa 562/18) weist Michaela Rassat, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH, hin. RR
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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