Abschluss an Privatschulen
Wer an einer Privatschule seinen Abschluss machen möchte, bekommt die Kosten nicht vom Jobcenter erstattet. Das hat das Sozialgericht Dresden entschieden, wie die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein mitteilt (Az.: S 40 AS 1905/14 ER). In dem Fall besuchte eine 17-jährige Schülerin eine internationale Privatschule und plante, eine Abschlussprüfung ähnlich dem Abitur zu machen. Hierfür berechnete die Schule 970 Euro. Die junge Frau erhielt Kindergeld und Unterhaltszahlungen ihrer Mutter. Das Jobcenter lehnte es ab, die Prüfungsgebühren zu übernehmen. Den Bedarf an Schulbildung würden die unentgeltlichen öffentlichen Regelschulen ausreichend decken. Das Sozialgericht sah das genauso: Die Schülerin habe keinen Anspruch auf Übernahme der Prüfungsgebühren. mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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