Ärger wegen des Nebenjobs vermeiden
In bestimmten Fällen kann der Arbeitgeber dem Angestellten verbieten, einen Nebenjob auszuüben, erklärt Michael Eckert. Er ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in Heidelberg und Mitglied im Vorstand des Deutschen Anwaltvereins. Das gilt zum Beispiel, wenn die Nebentätigkeit sich womöglich negativ auf die Haupttätigkeit auswirkt, etwa weil ein hohes Verletzungs- oder Krankheitsrisiko besteht.
Viele Verträge enthalten eine Regelung darüber, dass der Arbeitgeber über einen Nebenjob in Kenntnis zu setzen oder seine Zustimmung einzuholen ist. Zuerst einmal gilt also, einen Blick in den Vertrag zu werfen, rät Eckert. Dann sollten Arbeitnehmer in jedem Fall mit ihrem Chef sprechen, selbst wenn unklar ist, ob eine Zustimmung notwendig ist. Wird der Nebenjob verschwiegen, und der Chef erfährt davon, kann das unnötig das Hauptarbeitsverhältnis belasten.
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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