Ärztliches Attest: Gelber Schein mit hohem Beweiswert
Haben Mitarbeiter ein ärztliches Attest, können Arbeitgeber nur schwer nachweisen, dass jemand blaugemacht hat. Der gelbe Schein hat einen hohen Beweiswert.
Das geht aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (Az.: 4 Sa 398/14) hervor, auf die der Deutsche Anwaltverein hinweist. In dem verhandelten Fall hatte eine Physiotherapeutin ihren Job zum 31. Mai 2013 gekündigt. Sie beantragte am 25. April die Gewährung ihres restlichen Urlaubs. Ihr Arbeitgeber lehnte ab. Danach legte sie nacheinander zwei ärztliche Atteste vor. Später klagte die Frau, weil sie ihr Gehalt für die Zeit nicht erhalten hatte.
Die Gerichte in erster und zweiter Instanz kamen zu dem Ergebnis, dass der Frau das Gehalt zusteht. Die ärztlichen Bescheinigungen hätten einen hohen Beweiswert. Sie legten nahe, dass die Frau in diesem Zeitraum tatsächlich krank gewesen ist. Der Arbeitgeber habe keine Tatsachen genannt, die daran ernsthafte Zweifel begründen könnten. Der zeitliche Zusammenhang allein sei kein Hinweis. mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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