Angemessen muss er sein: Dienstwagen für Freiberufler
Der Dienstwagen von Selbstständigen sollte angemessen sein. Andernfalls können die Kosten für das Fahrzeug nicht in voller Höhe beim Finanzamt geltend gemacht werden.
Das zumindest entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in München (Az.: VIII R 20/12), wie die "Neue juristische Wochenschrift" berichtet. In dem Fall hatte ein freiberuflicher Tierarzt unter anderem einen Ferrari geleast, für den er ein Fahrtenbuch führte. Danach nutzte er den Sportwagen in drei Jahren insgesamt an 20 Tagen für betrieblich veranlasste Fahrten. Die Kosten für diese Fahrten machte er beim Finanzamt geltend. Allerdings wollte das Finanzamt die über 14 Euro pro gefahrenen Kilometer nicht anerkennen. Die Behörde und später das Finanzgericht hielten Betriebskosten in Höhe von ein beziehungsweise zwei Euro pro gefahrenen Kilometer für angemessen.
Der Bundesfinanzhof bestätigte diese Sicht. Für betriebliche Repräsentationszwecke könne zwar ein sehr teures Auto angeschafft werden. Ob dies angemessen ist, müsse aber in jedem Einzelfall geprüft werden. Entscheidend dabei sei die Frage, ob ein gewissenhaft handelnder Unternehmer angesichts der erwarteten Vorteile und Kosten die Aufwendungen ebenfalls auf sich genommen hätte. mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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