DIGITALER KRANKENSCHEIN
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen in digitaler Form
Bereits jetzt übermitteln Arztpraxen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen in digitaler Form an die Krankenkassen. Ab dem 1. Juli sollen die Praxen den „gelben Schein“ auch an den Arbeitgeber digital übermitteln. Unternehmen müssen hier vor allem für eine entsprechende IT-Infrastruktur sorgen. „Wichtig ist, dass der bisherige Ablauf zur Übermittlung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen dennoch bestehen bleibt, denn die elektronische Übermittlung gilt bisher nicht für Privatversicherte“, erklärt Karsten Kahlau, Rechtsanwalt in der Kanzlei Wittig Ünalp. RR
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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