RECHT
Arbeitsunfall beim Laubfegen?
Um die Frage, wann ein Arbeitsunfall vorliegt, gibt es eine Vielzahl von Gerichtsprozessen. Arbeitnehmer sollten sich vorab darüber informieren, ob ihre Tätigkeiten dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung unterliegen. „Verrichten sie Arbeiten, von denen nichts im Arbeitsvertrag steht, zahlt die gesetzliche Unfallversicherung nicht“, weiß Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH. Ob ein Unfall als Arbeitsunfall gilt, richtet sich danach, ob er bei der Ausübung der arbeitsvertraglichen Tätigkeit stattgefunden hat. Ein Sturz beim Laubfegen kann ein Arbeitsunfall sein, wenn diese Tätigkeit zu den arbeitsvertraglichen Pflichten des Arbeitnehmers gehört. Dies hat das Sozialgericht Gießen (Aktenzeichen S 1 U 45/16) entschieden.
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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