Attacke auf Kollegen
Wer einen Kollegen beleidigt oder sogar bespuckt, darf fristlos gekündigt werden. Mitarbeiter können sich nicht darauf berufen, sie hätten eine Abmahnung erhalten müssen. Das teilt der Deutsche Anwaltverein mit und bezieht sich auf ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln (Az.: 11 Sa 663/12). In dem verhandelten Fall hatte das Landesarbeitsgericht eine Kündigung bestätigt. Die hatte ein Mitarbeiter erhalten, weil er eine Kollegin, die gleichzeitig seine Ex-Frau war, bespuckt und mehrmals im Büro vulgär beschimpft hatte. Die Ursachen dafür waren nach seinen Angaben schlechte Laune und Geldsorgen. Dem Arbeitgeber sei es nicht zuzumuten, ihn weiter zu beschäftigten. Die Beschimpfung sowie das Bespucken seien hochgradig gehässige Ehrkränkungen. Selbst wenn der Mitarbeiter verärgert gewesen sei, rechtfertige das nicht sein Verhalten.
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.