ARBEITSRECHT
Aufhebung eines Arbeitsvertrages
Werden unbefristete Arbeitsverhältnisse wegen bevorstehenden betriebsbedingten Kündigungen aus "wichtigen Grund" durch einen Aufhebungsvertrag beendet, bietet der Arbeitgeber oftmals auch eine Abfindung an. Im Gegenzug verzichtet der Arbeitnehmer eine Kündigungsschutzklage anzustreben. Ein ungekürzter Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht dann, wenn die Abfindung 0,5 Monatsverdienste pro Beschäftigungsjahr nicht übersteigt, der Arbeitgeber auch ohne Aufhebungsvertrag zeitnah gekündigt hätte und der Angestellte nicht unkündbar war. RR
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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