Gleichberechtigungsgesetz
Ausschreibung von Stellenangeboten
Das Zweite Gleichberechtigungsgesetz schreibt seit 1994 eine sowohl an Männer als auch an Frauchen gerichtete Stellenausschreibung – etwa durch "Berufsbezeichnung (m/w)" – vor. Bislang wurde die männliche Schreibweise bevorzugt. Jahre später wurde die Regelung noch einmal nachgebessert. Seit 2019 müssen Arbeitgeber nun ihre Stellengesuche diskriminierungsfrei mit "Berufsbezeichnung (m/w/d)" inserieren. Das "d" steht für "divers" und richtet sich an Personen, die sich weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zugehörig fühlen. RR
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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