Bekommen Auszubildende von ihrem Arbeitgeber eine Abmahnung, sind viele zunächst ziemlich schockiert. Vielen ist klar, wie ernst die Rüge ist - und dass im schlimmsten Fall bei einer wiederholten Abmahnung die Kündigung droht.
In der ersten Wut nun dem Vorgesetzen Ungerechtigkeit vorzuwerfen, sollten Jugendliche aber vermeiden. "Das führt häufig nur zu einer weiteren Eskalation", warnt Nico Schönefeldt, Ausbildungsexperte beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK). Am besten sei es, erst einmal eine Nacht über die Abmahnung zu schlafen und sie sacken zu lassen.Anschließend sind sie gut beraten, über ihr Verhalten nachzudenken und sich zu fragen, ob die Vorwürfe berechtigt sind, empfiehlt Martina Perreng vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB). Geben sie dem Chef recht, ist es am besten, sich zu entschuldigen - und zu versprechen, dass sie das kritisierte Verhalten abstellen.
Halten Jugendliche die Vorwürfe jedoch nach ausführlicher Analyse weiter für ungerecht, sollten sie erneut mit dem Ausbilder sprechen - und das Problem in ruhigem Ton zur Sprache bringen. Hält der Chef an der Abmahnung fest, können Jugendliche einen Ausbildungsberater etwa der Industrie- und Handelskammer hinzuzuziehen.
Möglich ist auch, eine Gegendarstellung zu schreiben, die in die Personalakte aufgenommen wird - oder sogar auf Rücknahme der Abmahnung zu klagen, sagt Perreng. Doch zu diesen Reaktionen sollten Jugendliche nur im Notfall greifen: Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber ist danach häufig sehr schwierig, warnt Schönefeldt.
dpa-Magazin / mag
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