Bafög-Bezug bei Minijob
Auch für beschäftigte Studenten mit einem Minijob gilt, dass die Sozialversicherungseiträge und die Pauschalsteuer von zwei Prozent in der Regel vom Arbeitgeber getragen werden. Wird diese Grenze jedoch mehr als zwei Mal im Jahr überschritten, fallen auch für sie Abgaben an. Beachten müssen beschäftigte Studenten, dass die BAföG-Regeln zum 1. Januar 2013 nicht angepasst wurden. Das heißt, es gilt für sie weiterhin, dass maximal 400 Euro monatlich hinzuverdient werden dürfen. Liegt der Verdienst darüber, wird das BAföG gekürzt. Wer mehr arbeitet, und zum Beispiel ein Minijob-Entgelt von 450 Euro erhält, dem wird das BAföG um 50 Euro im Monat gekürzt. Weitere Infos hierzu unter www.minijob-zentrale.de.
Autor:Ingrid Laue aus Lichtenberg |
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