Befragung der Mitarbeiter
Ob es um die Zufriedenheit der Mitarbeiter mit dem Kantinenessen oder um das betriebliche Gesundheitsmanagement geht: Will der Arbeitgeber Mitarbeiterbefragungen durchführen, geht das nicht ohne den Betriebsrat, sagt die Arbeitsrechtlerin Christina Reifelsberger aus Köln. Wie der Betriebsrat zu beteiligen ist, hängt von der Art der Befragung ab. Ist die Befragung anonym, muss der Arbeitgeber den Betriebsrat wenigstens über das Vorhaben unterrichten. Der kann dann prüfen, ob etwa Bestimmungen zum Datenschutz eingehalten werden. Macht der Arbeitgeber das nicht, kann der Betriebsrat im einstweiligen Rechtsschutz die Befragung vor Gericht stoppen. Bei Befragungen, die nicht anonym sind, hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht. Das bedeutet, dass er zu jeder Frage seine Zustimmung geben muss, erläutert die Fachanwältin für Arbeitsrecht in der Zeitschrift "Human Resources Manager".
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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