Beleidigung über Diensthandy
Arbeitgeber können einem Mitarbeiter nicht kündigen, wenn der eine Kollegin über das Diensthandy beleidigt. Das gilt zumindest dann, wenn die beiden vorher eine Beziehung hatten. Darauf weist der Deutsche Anwaltverein hin. Er bezieht sich auf ein Urteil des Arbeitsgerichts Berlin (Az.: 28 Ca 16.939/14). Nach einer längeren Betriebszugehörigkeit muss dann in der Regel erst einmal abgemahnt werden. Das ist jedenfalls dann der Fall, wenn die Arbeitsleistung der Frau durch die Beleidigungen nicht beeinträchtigt ist. mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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