Charakteristische Unterschrift
Wie muss eine Unterschrift aussehen, damit sie als ordnungsgemäß gilt? Mit dieser Frage hat sich der Bundesgerichtshofs in Karlsruhe beschäftigt. Lesbar muss die Schrift nicht sein, entschieden die Richter. Wichtig sei nur, dass der Schriftzug individuell und charakteristisch sei (Az.: V ZB 203/14). Darüber berichtet die "Neue Juristische Wochenschrift". Die Nachahmung muss erschwert sein. Unter Umständen darf man auch mit einer "Schlangenlinie" unterzeichnen, wenn man sie immer verwendet. mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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