Chef steht in der Pflicht
Mitarbeiter sollten ihren ehemaligen Vorgesetzten darauf hinweisen, dass er für die Arbeitsbescheinigung nicht ihre letzte Lohnabrechnung abwarten muss. Die Bescheinigung ist erforderlich, damit Arbeitnehmer nach einer Kündigung Leistungen der Arbeitsagentur oder Jobcenter beantragen können. Darauf weist die Arbeitsagentur Suhl hin. Damit es bei der Auszahlung des Geldes nicht zu Verzögerungen kommt, sollte der Arbeitgeber die Bescheinigung so schnell wie möglich einreichen. Grundsätzlich ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, eine Arbeitsbescheinigung auszustellen. Macht er das nicht, droht im schlimmsten Fall ein Bußgeld. Was viele Arbeitgeber jedoch nicht wissen, ist, dass sie für die Bescheinigung nicht die letzte Lohnabrechnung des gekündigten Mitarbeiters abwarten müssen.
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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