Cholerischen Chefs frühzeitig Kontra geben

Bei einem Wutanfall des Chefs sollten Arbeitnehmer diesen lieber erst später auf sein unangemessenes Verhalten ansprechen. | Foto: Jens Kalaene/dpa/mag
  • Bei einem Wutanfall des Chefs sollten Arbeitnehmer diesen lieber erst später auf sein unangemessenes Verhalten ansprechen.
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Die Attacken kommen ohne Vorwarnung. Der Chef kommt ins Büro gerannt, brüllt herum und macht einen vor versammelter Mannschaft fertig. Das muss sich niemand bieten lassen.

In solchen Situationen fallen auch schon mal Sätze wie "Sie machen alles falsch!" oder "Sie sind eine Niete!". Solche Situationen sind für Arbeitnehmer extrem unangenehm. Und sie können dazu führen, dass der tägliche Gang ins Büro zur Qual wird. "Cholerisches Rumbrüllen bedeutet: Dieser Mensch hat sich nicht unter Kontrolle", erklärt Professor Dieter Frey, Diplom-Psychologe und Leiter des Centers für Leadership & People Management der Ludwig-Maximilians-Universität München. Wer cholerisch herumschreit, wisse meist auch, dass er sich nicht unter Kontrolle haben müsse - weil er sich aufgrund seines Machtverständnisses etwa berechtigt fühle, sich so aufzuführen. Letztendlich sehe er seine Stellung so an, dass seine Mitarbeiter seine Untertanen sind. "Da diese von ihm abhängig sind, kann er sich sämtliche Freiheiten rausnehmen."

Das Problem ist dabei nicht nur, dass man sich als Mitarbeiter meist schwächer und vom Chef abhängig fühlt. Hinzu kommt, dass diese Wutausbrüche jederzeit passieren können. "Seine Anfälle können die Mitarbeiter mit derselben Willkür treffen, wie der Blitz einen Baum trifft", erklärt Karriereberater Martin Wehrle aus Jork bei Hamburg. Manchmal genügt ein kleiner Fehler und schon entlädt sich die Wutwolke über einem.

Von sich aus aufhören wird der Chef meist nicht, wie Experte Frey sagt. Der Chef werde sein Rumbrüllen wiederholen, wenn er sehe, dass es keine negativen Konsequenzen hat und die Untergebenen mit Ehrfurcht, Unterwerfung, Angst oder gar Gehorsam reagieren. Das kann schon mal deutlich zu weit gehen. "Wer beleidigt, überschreitet das, was rechtlich zulässig ist", sagt Ulrich Tschöpe, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Gütersloh. Wer "Sie Idiot!" oder "Sie sind völlig unfähig!" an den Kopf geworfen bekommt, könne das als Beleidigung werten - und die ist ein Straftatbestand. Doch auch Tobsuchtsanfälle ohne Beleidigungen muss man sich nicht bieten lassen. Besser sei es, das Problem anzusprechen. Allerdings sollte man das nie während eines Brüllanfalls tun. "Sonst gerät der nur noch schlimmer", warnt Wehrle. Besser sei, es später anzusprechen.

dpa-Magazin / mag
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Ratgeber-Redaktion aus Mitte

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