WAS PERSONALER WISSEN MÜSSEN
Datenschutzkonformer Umgang im Recruiting
Bewerbungen enthalten sensible Informationen und erfordern einen datenschutzkonformen Umgang. Die Unterlagen dürfen im Unternehmen nur den Personen zugänglich gemacht werden, die direkt mit der Besetzung der Vakanz befasst sind. Sobald die ausgeschriebene Stelle besetzt ist, müssen personenbezogene Bewerberdaten dauerhaft gelöscht werden. Unterlagen, die dem Unternehmen per Post zugestellt wurden, sind zwei bis spätestens sechs Monate nach Zugang an den Bewerber zurückzugeben. Darauf macht das Portal CareerBuilder aufmerksam. Sofern ein Unternehmen die Unterlagen des Bewerbers auch darüber hinaus noch für etwaige Stellenneubesetzungen vorhalten möchte, muss eine schriftliche Einwilligung des Kandidaten vorliegen. RR
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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