Der perfekte Abgang für Arbeitnehmer

Bevor Arbeitnehmer ihre Sachen packen: Haben sie alle wichtigen Dokumente an ihren Nachfolger übergeben? | Foto: Andreas Gebert
  • Bevor Arbeitnehmer ihre Sachen packen: Haben sie alle wichtigen Dokumente an ihren Nachfolger übergeben?
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Das Bewerbungsgespräch für den neuen Job ist überstanden. Die Zusage steckt schon in der Tasche. Doch bevor man sich auf die neue Stelle freuen kann, gibt es noch eine unangenehme Aufgabe: die Kündigung beim alten Arbeitgeber.

Dabei ist Fingerspitzengefühl gefragt, sagt Doris Brenner, Beraterin für Karriere- und Personalentwicklung in Rödermark. "Wer bei der Kündigung verbrannte Erde hinterlässt, tut sich selbst keinen Gefallen." Kündigen sollte man erst, wenn der neue Job wirklich in trockenen Tüchern ist. "Eine mündliche Zusage allein kann riskant sein - vor allem in Unternehmen, in denen für Einstellungen die Zustimmung des Betriebsrates vonnöten ist", sagt Brenner. Deshalb sei es sinnvoll, bis zum Vertragsabschluss zu warten, bevor man den aktuellen Arbeitgeber in Kenntnis setzt.Dabei müssen Arbeitnehmer auf guten Stil achten. "Einfach ein Kündigungsschreiben an die Personalabteilung schicken und dem Vorgesetzten nicht Bescheid sagen - das geht gar nicht", so Brenner. Auch die Karriereberaterin Ute Bölke sagt, dass einer schriftlichen Kündigung ein Vieraugengespräch mit dem Chef vorausgehen sollte. "Darin können die Beweggründe für den Jobwechsel dargelegt werden. Allerdings würde ich jedem davon abraten nachzutreten", erklärt sie.

Laut Brenner ist es ratsam, sich für die Zusammenarbeit zu bedanken und zu betonen, dass man nicht aus Unzufriedenheit kündigt. Arbeitnehmer können erläutern, welche Chancen und Perspektiven sie sich stattdessen von der neuen Position erwarten. Es sei außerdem empfehlenswert, zu signalisieren, dass man das bisherige Arbeitsverhältnis sauber beenden will.

Die Kündigung sollte in Briefform eingereicht werden und nicht per E-Mail oder Fax. "Das schafft Rechtssicherheit", sagt Martina Perreng, Arbeitsrechtlerin vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB). Außerdem könne man sich auf einer Kopie vom Geschäftsführer oder einem Mitarbeiter der Personalabteilung den Eingang der Kündigung bestätigen lassen. Wer sich für den Postweg entscheidet, wählt am besten ein Einschreiben mit Rückantwortschein.

dpa-Magazin / mag
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Ratgeber-Redaktion aus Mitte

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