Die Frage nach der Gewerkschaft
Bewerber brauchen nicht zu antworten, wenn der Arbeitgeber im Vorstellungsgespräch nach der Gewerkschaftszugehörigkeit fragt. Sie dürfen im Zweifel sogar lügen, berichtet die Zeitschrift "Personalmagazin". Ungültig ist der Vertrag später trotzdem nicht. Denn die Frage ist von vornherein unzulässig.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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