Arbeitsrecht
Die Quote wirkt: Frauen in Führungspositionen
Gerade einmal jede fünfte Führungsposition in Deutschland ist mit einer Frau besetzt, heißt es im Mittelstandsbarometer von EY (2019). Dabei bekennen sich die meisten Unternehmen durchaus zur Gleichberechtigung. Doch das scheint nicht zu genügen.
„Es ist durch viele Studien belegt, dass die herkömmlichen Strukturen auf freiwilliger Basis schwierig zu ändern sind“, erklärt Petra Timm, Pressesprecherin von Randstad Deutschland. „Das hängt auch damit zusammen, dass Führungspersonen am liebsten Nachwuchs fördern, der ihnen ähnlich ist. Männer sehen daher am ehesten Männer in Führungsrollen.“
Deshalb legt das Zweite Führungspositionen-Gesetz seit August 2021 eine Mindestbeteiligung von Frauen in Vorständen von börsennotierten Unternehmen fest: Ab drei Personen im Vorstand muss mindestens eine Frau berufen werden. Zudem müssen sich die Unternehmen nun Ziele für die Beteiligung von Frauen auf den oberen Führungsebenen setzen – und es darf nicht wie bisher schlicht Null heißen, sonst drohen Bußgelder.
Immerhin: Seit 2015 das erste Führungspositionen-Gesetz Quoten für den Frauenanteil in Aufsichtsräten bestimmter Unternehmen festlegte, stieg der Frauenanteil an. Er liegt jetzt bei rund 35 Prozent, verglichen mit 20 Prozent in Unternehmen, die nicht der Quote unterliegen. Das zeigt, dass Gesetze wirken, um die Gleichberechtigung in der Arbeitswelt voranzubringen. txn
Weiterführende Informationen zum Zweite Führungspositionen-Gesetz (FüPoG) auf der Website des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unter https://bwurl.de/17iy.
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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