Die Rechte der Leiharbeiter
Leiharbeitnehmer sind häufig nur kurze Zeit in einer Firma. Trotzdem haben sie das Recht, an Betriebsversammlungen in dem Unternehmen teilzunehmen, das sie ausleiht. Darauf weist die Zeitschrift "Human Resources Manager" (Ausgabe 4/2013) hin. Lohneinbußen wegen der Teilnahme müssen sie nicht akzeptieren - der Arbeitgeber ist verpflichtet, das volle Gehalt zu zahlen. Auch die Sprechstunde des Betriebsrats dürfen Leiharbeiter wie ihre fest angestellten Kollegen nutzen.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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