Diese Fördertöpfe gibt es: Geld vom Staat für die Weiterbildung

Bildungsgutschein oder WeGebAU: Die Arbeitsagentur hilft bei der Finanzierung von Weiterbildungen für Beschäftigte ohne Berufsabschluss oder Arbeitslose. | Foto: Markus Scholz
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Endlich die Computerkenntnisse auffrischen oder einen Studienabschluss nachholen: Viele haben den Wunsch, sich beruflich weiterzubilden. Doch gerade längere Weiterbildungen sind oft teuer. Der Staat gibt unter bestimmten Voraussetzungen Geld dazu.

Wer ein bisschen im Netz recherchiert, merkt aber, dass man so einen Kurs gar nicht unbedingt aus eigener Tasche bezahlen muss, sagt Christina Engel von der Stiftung Warentest. Ein Überblick über mehrere bundesweite Fördertöpfe:

 • Weiterbildungsstipendium: Das Stipendium richtet sich an Fachkräfte unter 25 Jahren, die eine Berufsausbildung mit der Note 1,9 oder besser abgeschlossen haben. Neben Arbeitnehmern sind auch Arbeitslose und Selbstständige förderfähig. Stipendiaten erhalten bis zu 6000 Euro, verteilt auf drei Jahre. Wer eine Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz gemacht hat, wendet sich an die Institution, die den Ausbildungsvertrag unterzeichnet hat. Das ist in der Regel eine Handwerks- oder Industrie- und Handelskammer. Wer einen Beruf im Gesundheitswesen erlernt hat, bewirbt sich bei der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (<a target="_blank" rel="nofollow" href="http://www.weiterbildungsstipendium.de">www.weiterbildungsstipendium.de</a>).

 • WeGebAU: Beschäftigte ohne Berufsabschluss stehen bei Weiterbildungen ebenfalls nicht allein da. Für sie gibt es das WeGebAu-Programm. Die Bundesarbeitsagentur übernimmt die Kosten komplett, wenn jemand keinen Berufsabschluss hat und diesen im Rahmen einer Weiterbildung nachholen will. Eine andere Möglichkeit ist, sich eine Teilqualifikation finanzieren zu lassen. Das kommt für all jene infrage, die ihren erlernten Beruf seit mindestens vier Jahren nicht mehr ausüben. Außerdem können Beschäftigte kleinerer und mittlerer Unternehmen an dem Programm teilnehmen. Hier übernimmt die Arbeitsagentur die Kursgebühren für die Weiterbildung aber nur zum Teil. Wer sich für das Programm interessiert, wendet sich am besten an die Arbeitsagentur vor Ort.

 • Aufstiegsstipendium: Es kommt für alle infrage, die eine Berufsausbildung oder Aufstiegsfortbildung absolviert haben und nun zum ersten Mal studieren wollen. Bewerber brauchen zwei Jahre Berufserfahrung und eine Abschlussnote mit 1,9 oder besser. Stipendiaten erhalten monatlich 670 Euro plus 80 Euro Büchergeld. Die Förderung gibt es für die Regelstudienzeit. Anträge sind bei der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung zu stellen (<a target="_blank" rel="nofollow" href="http://www.aufstiegsstipendium.de">www.aufstiegsstipendium.de</a>).

 • Bildungsgutschein: Der Bildungsgutschein richtet sich an Arbeitslose und Beschäftigte, denen die Kündigung droht. Sie können sich von der Arbeitsagentur eine Weiterbildung finanzieren lassen, die eine Rückkehr in den Arbeitsmarkt wahrscheinlicher macht oder eine konkret drohende Arbeitslosigkeit abwendet. Bewilligen muss ihn die Arbeitsagentur vor Ort. Wer Arbeitslosengeld bekommt, erhält es während der Weiterbildung weiter. mag

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Ratgeber-Redaktion aus Mitte

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