Einkleidung der Azubis
Egal, ob Knieschoner oder Sicherheitsschuhe: Der Arbeitgeber muss Auszubildenden Arbeitskleidung stellen, wenn diese nötig ist. Darauf weist Alireza Khostevan von der Arbeitnehmerkammer Bremen hin. Besteht der Arbeitgeber darauf, dass alle Beschäftigten einheitlich gekleidet sind, muss er entsprechende Kittel, Pullis und Hosen anbieten. Die Arbeitskleidung gehört Auszubildenden allerdings nur leihweise. Wird sie nicht zurückgegeben, kann der Arbeitgeber sie in Rechnung stellen.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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