Elternzeit eigenmächtig verlängert
In dem Fall war einer Mutter gekündigt worden, die nicht rechtzeitig aus der Elternzeit zurückgekehrt war. Die Frau hatte sich bei der Gewerkschaft beraten lassen. Die Experten sagten ihr, dass es keine Konsequenzen für sie hat, wenn sie die Elternzeit eigenmächtig verlängert. Der Arbeitgeber hatte der Verlängerung nie zustimmt. Die Kündigung war trotzdem nicht rechtens, entschied das Gericht. Zwar brauche es für eine Verlängerung der Elternzeit die Zustimmung des Arbeitgebers. Allerdings hätte der in diesem Fall nach billigem Ermessen zustimmen müssen. Zu berücksichtigen sei auch, dass die Frau der falschen Auskunft der Gewerkschaft habe glauben dürfen. Der Arbeitgeber habe gewusst, was die Gewerkschaft geraten hat. Indem er zunächst gar nicht und dann in äußerst scharfer Weise reagierte, habe er zur Eskalation der Situation beigetragen.
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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