Entsandte Mitarbeiter
Mitarbeiter sind im Ausland gesetzlich unfallversichert, wenn ihre Firma sie dorthin entsandt hat. Darauf weist die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe hin. Der Auslandsaufenthalt muss aber zeitlich befristet sein - in der Regel auf maximal 24 Monate. Der Schutz gilt eventuell auch außerhalb der Arbeitszeit, wenn jemand beruflich in einem Katastrophen-, Krisen- oder Kriegsgebiet eingesetzt wird und daher besonderen Gefahren ausgesetzt ist, denen er sich nicht entziehen kann.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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