Freistellung für Bewerbungen
Haben Mitarbeiter eine Kündigung erhalten, arbeiten sie häufig noch für einige Zeit beim alten Arbeitgeber. In diesen Wochen haben sie einen Anspruch darauf, freigestellt zu werden, wenn sie ein Vorstellungsgespräch haben. Darauf weist Alireza Khostevan von der Arbeitnehmerkammer Bremen hin. Dieser Anspruch ergibt sich aus Paragraf 629 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Arbeitnehmer sollten die Freistellung möglichst frühzeitig beantragen, damit der Arbeitgeber sich darauf einstellen kann.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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