Geprüfte Fernlehrgänge
Fernlehrgänge müssen in der Regel staatlich zugelassen sein. Eine Ausnahme gilt aber für Hobbykurse. Fernlehrgänge zur beruflichen Weiterbildung werden dagegen von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) überprüft. Sie achtet unter anderem auf passende didaktische Konzepte und die vorgeschriebenen Rücktrittsrechte. Das ZFU-Siegel gibt Teilnehmern daher ein Stück Sicherheit vor Überraschungen im Kleingedruckten, erläutert der Fachverband Forum Distance-Learning.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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