Mit offenen Armen werden sie nicht gerade empfangen: Gerichtsvollzieher haben einen aufreibenden Job. Neben juristischem Sachverstand ist viel Feingefühl im Umgang mit anderen Menschen gefragt.
Sie kommen, wenn Bürger ihre Schulden nicht mehr zahlen können. Doch Gerichtsvollzieher tun noch mehr, als nur das Pfändungssiegel - den Kuckuck - auf mögliche Wertsachen zu kleben. Sie versteigern beispielsweise Erbanteile und werden auch eingesetzt, wenn Kinder auf behördliche Anordnung der Obhut ihrer Eltern entzogen werden. Außerdem stellen sie Willenserklärungen und Entscheidungen zu. "Wir können Wohnungen aufbrechen, durchsuchen und Leute verhaften", zählt Roland Höhne auf. Er ist der Landesvorsitzende des Deutschen Gerichtsvollzieher Bundes in Sachsen-Anhalt. Auch mit den wirtschaftlichen Folgen von Scheidungen beschäftigen sich die Fachleute. Dabei treffen sie auf Menschen aus allen sozialen Schichten. Ohne ein feines Gespür für ihr Gegenüber und eine ausgeprägte Konfliktfähigkeit geht in dem Beruf deshalb nichts. Zu 99,9 Prozent seien die Betroffenen Menschen, die einfach Pech hatten im Leben, sagt Höhne.
Gerichtsvollzieher arbeiten freiberuflich mit eigenem Büro außerhalb des zuständigen Amtsgerichts. Dabei sind sie zeitlich flexibel. "Wir arbeiten, wie wir das für richtig halten", sagt Höhne, der oft abends unterwegs ist, um Schuldner zu treffen. Konkurrenz um Aufträge gibt es zwischen Gerichtsvollziehern nicht. Wie ein Schornsteinfeger hat jeder seinen eigenen Bezirk.
Der Weg in den Beruf führt über den mittleren Justizdienst. Nach bestandener Prüfung können sie sich zum Gerichtsvollzieher weiterbilden lassen. Das dauert etwa eineinhalb bis zwei Jahre. Ohne juristische Vorbildung können Quereinsteiger auch für die Weiterbildung zugelassen werden. In Deutschland gibt es vier Justizausbildungsstätten. Neben Themen wie Warenkunde, Verwaltungs- und Insolvenzrecht stehen dort auch Gesprächsführung und Selbstverteidigung auf dem Stundenplan.
dpa-Magazin / mag
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