Chronisch krank
Gesundheit ist Privatsache – Sag ich's meinem Chef?

Gesundheit ist in vielen Fällen Privatsache – dennoch spricht einiges dafür, den Arbeitgeber über eine andauernde Krankheit zu informieren. | Foto:  Engin Akyurt/Unsplash
  • Gesundheit ist in vielen Fällen Privatsache – dennoch spricht einiges dafür, den Arbeitgeber über eine andauernde Krankheit zu informieren.
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Sprechen oder schweigen? Vor dieser Entscheidung stehen chronisch kranke Menschen, wenn es darum geht, den Arbeitgeber von ihrer Situation zu informieren.

Die Ängste vor negativen Folgen sind groß: Ablehnung und Diskriminierung, ein Karriereknick, im schlimmsten Fall der Verlust des Arbeitsplatzes. Andererseits bietet Offenheit auch die große Chance, die eigene Situation zu verbessern. "Die Beeinträchtigungen wirken sich ja konkret im Arbeitsalltag aus. Wer sie verschweigt, schneidet sich dadurch auch Unterstützungsmöglichkeiten ab", warnt Martin Danner, Geschäftsführer der Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe, in der "Apotheken Umschau".

Bei der brisanten Frage kommt die Website www.sagichs.de zuhilfe, mit vielen übersichtlich dargestellten Informationen und Tipps. Kernstück ist ein anonymer, interaktiver Selbsttest mit einer Vielzahl an Fragen rund um den Arbeitsplatz, das Teamklima und den Umgang mit gesundheitlich beeinträchtigten Beschäftigten im Unternehmen sowie individuelle Wertvorstellungen, Wünsche und Erfahrungen. Darüber hinaus können sich Betroffene von Betriebsärzten, Betriebsrat, gesetzlichen Krankenversicherungen oder der Bundesagentur für Arbeit beraten lassen. Laut einer Studie der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) von 2017 leben in Deutschland 41 Prozent der Männer und 48 Prozent der Frauen im Alter zwischen 35 und 59 Jahren mit mindestens einer andauernden Krankheit, die regelmäßig medizinisch behandelt werden muss. Dazu zählen etwa Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Rückenleiden, Rheuma, Diabetes, chronische Atemwegserkrankungen, Krebs oder psychische Störungen. Die Symptome sind oft unsichtbar, auch wenn sie die Arbeit erheblich erschweren.

Offenlegung des Gesundheitszustands

Weil Gesundheit jedoch Privatsache ist, besteht keine Pflicht seine Situation mitzuteilen. Wichtige Ausnahme: Jemand gefährdet krankheitsbedingt sich selbst oder andere. Dennoch spricht vieles für die Offenlegung, spätestens dann, wenn sich der Gesundheitszustand der Betroffenen verschlechtert, oder sie eine neue, schwieriger zu bewältigende Aufgabe erhalten. Martin Danner von der BAG Selbsthilfe, verweist zudem auf die steigenden Bemühungen der Unternehmen um das betriebliche Gesundheitsmanagement: "Es lohnt sich also oftmals, hier mutig zu sein und solche Unterstützungsmöglichkeiten im Unternehmen auch anzunehmen." RR

Weitere Informationen zum Thema im Internet auf www.sagichs.de.

Autor:

Ratgeber-Redaktion aus Mitte

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