Gewalttätig gegenüber Kollegen: Mitarbeitern droht Kündigung
Arbeitnehmer kann es teuer zu stehen kommen, wenn sie einen Kollegen körperlich angreifen. Die Urteile dazu fallen jedoch recht unterschiedlich aus.
Im Zweifel erhalten sie die Kündigung, wie aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz hervorgeht (Az.: 6 Sa 22/15), auf die der Bund-Verlag hinweist. Ob eine fristlose Kündigung gerechtfertigt ist, hängt jedoch vom Einzelfall ab. In dem verhandelten Fall erhielt der Mitarbeiter eines Logistikunternehmens die Kündigung. Er hatte seine Verlobte, die gleichzeitig seine Kollegin war, im Streit auf dem Firmenparkplatz geschubst. Der Arbeitgeber kündigte dem Mann daraufhin außerordentlich, oder hilfsweise ordentlich zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Das Arbeitsgericht hatte in erster Instanz die fristlose Kündigung für gerechtfertigt gehalten. Das Landesarbeitsgericht sah das anders. Es sei dem Arbeitgeber zuzumuten, den Mitarbeiter bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist weiterzubeschäftigen. mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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