Gleiches Recht für alle: Riester-Förderung auch für Minijobber
Minijober können die volle Riester-Förderung erhalten – also die Grundzulage von 154 Euro pro Jahr. Voraussetzung dafür ist: Sie müssen einen Eigenanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung einzahlen.
Seit 2013 sind Minijobber automatisch in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert – jedoch nicht mit der vollen Beitragshöhe. Zahlen Minijobber aber einen Eigenanteil hinzu, sind sie voll gesetzlich rentenversichert und erhalten weitere Ansprüche, wie beispielsweise Reha-Leistungen.
Da der Arbeitgeber pauschal unterschiedliche Beträge an die Rentenversicherung abführt, variiert auch die Höhe des Eigenanteils. Das lohnt sich besonders für gewerbliche Minijobber, denn die müssen nur 16,65 Euro pro Monat zahlen. Wer hingegen in einem Privathaushalt für das selbe Gehalt arbeitet, muss 61,65 Euro pro Monat abführen.
Zusätzlich müssen Sparer mindestens vier Prozent des Vorjahreseinkommens abzüglich der Zulage von 154 Euro in den Vertrag einzahlen. Bei einem Monatsverdienst von 450 Euro müssen sie 62 Euro im Jahr zum Riestern beitragen. mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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