Halbe Stunde Pause ist Pflicht
Sind Beschäftigte länger als sechs Stunden im Einsatz, haben sie nach dem Arbeitszeitgesetz Anspruch auf mindestens eine halbe Stunde Pause. Bei mehr als neun Stunden sind es 45 Minuten. Darauf weist die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege mit. Wer kann, sollte in dieser Zeit den Arbeitsplatz verlassen. Das erhöht den Erholungseffekt. Wichtig ist außerdem, einen Ausgleich zur Arbeit zu suchen: Wer körperlich anspruchsvolle Tätigkeiten ausübt, ruht sich am besten aus. Sitzen Arbeitnehmer dagegen die ganze Zeit vor dem Computer, entspannen sie am besten bei einem kurzen Spaziergang. mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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