Hochzeit eines Arbeitnehmers
Für die eigene Hochzeit müssen Arbeitnehmer nicht extra Urlaub nehmen. Heiraten sie an einem Arbeitstag, muss der Arbeitgeber sie an diesem Tag freistellen. Das Gehalt darf er nicht kürzen. "Das ergibt sich aus Paragraf 616 Bürgerliches Gesetzbuch", erklärt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht aus Köln. Viele Arbetgeber gewähren sogar mehrere Tage Sonderurlaub.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.