Im Job neu beginnen: So klappt der Start nach der Babypause
Mit der Geburt des Kindes ändern sich bei vielen die Prioritäten. Mancher überlegt nun, sich beruflich umzuorientieren. Doch kann ein Neustart nach der Babypause gelingen? Oder halst man sich dadurch viel zu viel auf einmal auf?
Wer es wagen will, sollte folgende Punkte beachten:
• Bewerben: Ein, zwei oder sogar drei Jahre Elternzeit? Das klingt nach viel Zeit zum Bewerben. Die Zeit geht aber schneller vorbei, als man denkt. Mütter und Väter müssen daher rechtzeitig anfangen und genug Zeit einkalkulieren. "So eine Jobsuche kann schon ein Jahr dauern", sagt Maja Skubella, die als Coach in Hamburg arbeitet und drei Kinder hat.
• Ziele abstecken: Mütter und Väter sollten vorher außerdem unbedingt in sich gehen und klären, wo es hingehen soll, erklärt Alexa Ahmad von der pme Familienservice Gruppe. Ist das Ziel ein neuer Job in der alten Branche – oder ein Berufswechsel? Dabei hilft, zu klären, was am alten Job genervt hat, ergänzt Skubella. War es die Arbeit an sich – oder vielleicht nur der Chef oder die Kollegen? Dann reicht es eventuell schon, beim alten Arbeitgeber in eine neue Abteilung zu wechseln.
• Kündigungsfristen beachten: Damit ein Jobwechsel in der Elternzeit klappt, müssen Berufstätige sich rechtzeitig von ihrem alten Arbeitgeber lossagen. Bei einer Kündigung zum Ende der Elternzeit ist eine Frist von drei Monaten vorgeschrieben, erläutert Marta Böning, Arbeitsrechtsexpertin beim Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB). Innerhalb der Elternzeit gelten entweder die gesetzlichen Fristen oder das, was im Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt ist.
• Längere Bewerbungsphase mit Teilzeit überbrücken: Das Elterngeld geht zur Neige, und noch ist keine neue Stelle in Sicht. Was jetzt? Eine Option: Zunächst doch zurück zum alten Arbeitgeber, aber nur in Teilzeit. So lässt sich eine Bewerbungsphase finanziell überbrücken, und Eltern haben neben der Arbeit noch ein wenig Freiraum. Rechtlich haben Eltern dabei gute Karten: Der Arbeitgeber kann das Teilzeitgesuch in der Elternzeit nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen, erklärt Böning. mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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