Im Zweifel ruhig lügen
Bis zu einem gewissen Punkt läuft das Vorstellungsgespräch wie geplant. Doch dann auf einmal eine Frage, die den Jobsuchenden total verblüfft: "Planen Sie demnächst ein Kind?" Fragen wie diese bringen Bewerber meist aus dem Konzept. Muss man auf so eine private Frage antworten? Fragen nach der Familienplanung sind rechtlich nicht erlaubt, erklärt Martina Perreng vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB). Auch nach der Partei-, der Religions- oder der Gewerkschaftszugehörigkeit sowie der sexuellen Neigung darf sich der Arbeitgeber nicht erkundigen. Werden Bewerber dennoch nach einem Tabuthema gefragt, dürften sie lügen, so Perreng. Jobsuchende sollten aus taktischen Gründen jedoch nur im äußersten Fall lügen. Denn kommt die Wahrheit im Nachhinein ans Licht, ist das Vertrauensverhältnis zum Arbeitgeber oft ramponiert.
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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