Immer einen Spruch parat: Im Job schlagfertig reagieren

Immer den richtigen Spruch parat: Das wünschen sich viele Mitarbeiter für ihren Job. Das Gute ist, dass Schlagfertigkeit sich  ein Stück weit lernen lässt. | Foto: Westend61/Zerocreatives
  • Immer den richtigen Spruch parat: Das wünschen sich viele Mitarbeiter für ihren Job. Das Gute ist, dass Schlagfertigkeit sich ein Stück weit lernen lässt.
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Der Kollege reißt einen frechen Spruch – und einem selbst fällt die schlagfertige Antwort darauf erst am Abend ein: So eine Siutation kennen viele.

Für Autor Matthias Nöllke gibt es zwei typische Situationen, in denen Schlagfertigkeit gefragt ist: Bei Missgeschicken und anderen peinlichen Momenten kann ein schneller Witz, vielleicht mit etwas Selbstironie, eine große Hilfe sein. Gleiches gilt, wenn man vom Chef oder vom Kollegen angegriffen wird. Hier hängt die richtige Reaktion allerdings stark vom Einzelfall ab. "Berechtigte Kritik sollte ich erst einmal annehmen", rät der Autor. "Ein Spruch wirkt dann schnell patzig und eher unsouverän."

Den Begriff definiert der Experte so: "Schlagfertigkeit bedeutet, in einer Situation, in der meine Souveränität bedroht ist, diese wiederherzustellen." Dafür braucht es nicht immer einen Witz. Denn den einen Spruch, der eine blöde Situation sofort auflöst, gibt es selten. "Es hilft aber meistens, irgendetwas zu sagen", erklärt Nöllke. "Selbst wenn man mit einem ‚Dazu fällt mir nichts ein‘ die eigene Sprachlosigkeit thematisiert, ist das besser als Schweigen."

Welche Form der Schlagfertigkeit am Arbeitsplatz gefragt ist, hängt von der Betriebskultur ab. "In japanischen Konzernen ist es zum Beispiel wichtig, dass man einfach zuhört", erzählt Christa Stienen. Sie ist Vizepräsidentin beim Bundesverband der Personalmanager (BPM). "Anderswo müssen sie eher eine gewisse Lockerheit ausstrahlen, um ins Team zu passen."

Spätestens wenn ein Spruch die Grenze zur Beleidigung überschreitet, hört der Spaß ganz auf. Das sei dann sogar strafrechtlich relevant, sagt Rechtsanwältin Nathalie Oberthür. Sie ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). Beleidigungen sind nach dem Gesetz entweder Kraftausdrücke oder die sogenannte Schmähkritik. "Davon spricht man, wenn die Formulierung nichts mehr mit dem Kritikpunkt an sich zu tun hat, sondern nur der Herabsetzung des Gegenübers dient", erläutert Oberthür.

Genauso tabu sind alle Formen von Sexismus und Diskriminierung. Auch harmlosere Sprüche können bereits rechtliche Konsequenzen haben. "Alles, was den Betriebsfrieden stört, ist arbeitsrechtlich untersagt", sagt die Anwältin. mag

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Ratgeber-Redaktion aus Mitte

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