Kein Anspruch auf Einzelbüro
Beschäftigte haben nicht immer Anspruch auf ein Einzelbüro. Im Zweifel müssen sie sich ihr Dienstzimmer mit einem Kollegen teilen. Das gilt auch für Professoren, entschied der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (Az.: 4 S 1020/13). Ein Rechtsverstoß liegt nur vor, wenn die Zuweisung des neuen Zimmers willkürlich wäre.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.