Kinderbetreuung im Reha-Fall
Wird ein Elternteil krank und braucht eine stationäre Rehabilitation, müssen sich andere um die Kinder kümmern. Wer diese Aufgabe übernimmt und deshalb zwischenzeitlich seinen Beruf nicht ausüben kann, bekommt von der Rentenversicherung Verdienstausfälle bis zur Dauer von zwei Monaten erstattet. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hin. Wichtig: Dafür muss mindestens ein Kind im Haushalt leben, das aufgrund einer Behinderung auf Hilfe angewiesen ist oder noch unter zwölf Jahre alt ist. mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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