Kündigung per Einschreiben
Viele Arbeitnehmer denken, dass es ausreichend ist, eine Kündigung per Einschreiben zu schicken. Kommt es zum Streit über den Zugang, reicht das jedoch nicht aus. Darauf weist Nathalie Oberthür hin, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Köln. Damit kann der Absender zwar belegen, dass die Post dem Empfänger einen Brief zugestellt hat. Er kann aber nicht beweisen, dass in dem Brief tatsächlich das Kündigungsschreiben war. Denn das hat der Postbote nicht gesehen. Im Zweifel kann der Empfänger immer behaupten, der Brief sei leer gewesen. Arbeitnehmer übergeben eine Kündigung deshalb sicherheitshalber immer persönlich und lassen sich vom Arbeitgeber den Empfang quittieren. Eine andere Möglichkeit ist, sie zusammen mit einem Zeugen in den Briefkasten des Empfängers zu werfen. So gehen sie sicher, dass es später keinen Streit über den Zugang des Schreibens gibt. Das Gleiche gilt umgekehrt für den Arbeitgeber, der einem Mitarbeiter kündigen will. mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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