Kündigung von Azubis
Auszubildende müssen es nicht hinnehmen, wenn ihnen der Arbeitgeber wegen einer drohenden Insolvenz kündigt. Das kann er erst, wenn der Betrieb bereits vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens stillgelegt wird. Darauf sollten Jugendliche aber nicht warten. Das berichtet der Deutsche Industrie- und Handelskammertag in seiner Zeitschrift "Position". Geraten Lehrlinge in diese Situation, wenden sie sich am besten so rasch wie möglich an die Arbeitsagentur des Ortes sowie an die zuständige Kammer. Möglicherweise gibt es ein anderes Unternehmen, in dem Jugendliche ihre Ausbildung fortsetzen können.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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