Lehrgeld zurückverlangen
Haben Auszubildende Lehrgeld bezahlt, können sie das im Zweifel zurückerstattet bekommen. Solche Geldzahlungen sind bei dualen Ausbildungen unzulässig. Das teilt der Deutsche Industrie- und Handelskammertag mit (DIHK). Ausgenommen sind Zahlungen für schulische und andere Ausbildungsgänge, die nicht unter das Berufsbildungsgesetz fallen. Dazu gehört beispielsweise die Ausbildung zum Piloten. Lehrgeld war lange Zeit in einigen Berufen üblich – der Lehrling zahlte dem Meister einen bestimmten Betrag, damit der seine Kenntnisse weitergibt. mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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