AKTUELLE URTEILE
Mehr Rechte für Fahrradlieferanten
Unternehmen müssen ihren Beschäftigten die für die Ausübung ihrer Tätigkeit notwendigen Betriebsmittel zur Verfügung stellen. Abweichungen davon sind per arbeitsvertraglicher Regelung regelmäßig nicht möglich. Die klagenden Fahrradlieferanten können daher Fahrrad und Mobiltelefon mit ausreichenden Datenvolumen von ihrem Arbeitgeber verlangen. Arbeitsrechtler Prof. Dr. Michael Fuhlrott, Professor an der Hochschule Fresenius in Hamburg, verweist auf die aktuellen Urteile des Bundesarbeitsgericht (Az.: 5 AZR 334/21 und 5 AZR 335/21) vom 10. November 2021. RR
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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