RECHT UND FAMILIE
Mehr Teilzeit möglich: Änderungen für das Elterngeld
Eltern von Babys, die nach dem 1. September 2021 geboren sind, dürfen sich über mehr Teilzeitmöglichkeiten und weniger Bürokratie freuen. Mit dem sogenannten ElterngeldPlus konnten Arbeitnehmer schon bisher ihre Spielräume vergrößern.
Mütter und Väter, die in Teilzeit arbeiten, können nun bis zu 32 Wochenstunden für ihren Arbeitgeber leisten, ohne dass sie aus dem Bezug von Elterngeld herausfallen. Die Faustregel: Es gibt die Hälfte des Basiselterngeldes bei doppelt so langer Elternzeit. Um auszuprobieren, wie sie dauerhaft Arbeit und Kinderbetreuung unter einen Hut bekommen, können Eltern den sogenannten Partnerschaftsbonus beantragen: Er wird gezahlt, wenn beide Elternteile gleichzeitig Teilzeit arbeiten. Als Teilzeit gelten jetzt 24 bis 32 Wochenstunden statt bisher 25 bis 30, und die parallele Teilzeit kann nun zwei, drei oder vier Monate laufen. „Das entspricht den Bedürfnissen vieler Familien besser“, weiß Petra Timm, Pressesprecherin von Randstad Deutschland. „Besonders mit kleinen Kindern läuft manches doch anders als gedacht. Auch die Arbeitszeit lässt sich nicht immer von vornherein abschätzen. Jetzt reicht es, wenn es im Durchschnitt hinkommt.“ Vor allem brauchen Teilzeitarbeitende ihre Arbeitszeiten in der Regel nicht mehr nachzuweisen – damit entfällt eine ganze Menge Bürokratie. Eltern von Frühchen, die häufig viel länger intensiv betreut werden müssen, stehen bis zu vier Monate mehr Elternzeit zu. txn
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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