Meldepflicht bei Krankheit
Arbeitnehmern droht eine Abmahnung, wenn sie sich beim Arbeitgeber zu spät arbeitsunfähig melden. Der Arbeitgeber muss eine Chance haben, rechtzeitig Ersatz zu organisieren, teilt der Deutsche Industrie- und Handelskammertag mit. Erst im Laufe des Vormittags oder gegen Mittag beim Vorgesetzten Bescheid zu geben, wenn man morgens anfangen muss, ist zu spät. Während der Krankschreibung sind Mitarbeiter verpflichtet, alle Tätigkeiten zu unterlassen, die eine Genesung gefährden. mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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