Mindestlohn einfordern
Zahlt der Arbeitgeber den gesetzlich vorgeschriebenen Lohn nicht, suchen Mitarbeiter zunächst das Gespräch. So schließen sie aus, dass ein Missverständnis vorliegt, sagt Helga Nielebock. Sie ist Leiterin der Abteilung Recht beim Deutschen Gewerkschaftsbund. Wer sich das nicht traut, kann auch den Betriebsrat einschalten. Als letzte Möglichkeit bleibt, den zu wenig gezahlten Lohn vor Gericht einzuklagen. Außerdem droht Arbeitgebern ein Bußgeld, wenn sie den Mindestlohn nicht zahlen.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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