Mit Altersteilzeit früher in den Ruhestand

Weniger Stunden arbeiten, doch der Arbeitgeber stockt das Entgelt auf: Diese Mischung bietet die Altersteilzeit. Im öffentlichen Dienst ist das Modell nicht selten, auch in anderen Unternehmen gibt es verschiedene Variationen der Altersteilzeit.

Reinhard Unger hatte in der Zeitung von der Möglichkeit gelesen. Der Lehrer für Mathematik und Physik an einem Gymnasium in Meisenheim in Rheinland-Pfalz erkundigte sich genauer. Für die Möglichkeit der Altersteilzeit müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein, erklärt Andreas Feuser, Sprecher der Deutschen Rentenversicherung in Berlin. "Arbeitnehmer müssen das 55. Lebensjahr vollendet haben und innerhalb der letzten fünf Jahre vor Beginn der Altersteilzeit mindestens 1080 Kalendertage versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein." Dann können sie sich mit dem Vorgesetzten über die reduzierte Stundenzahl unterhalten.

"Aber: Das ist eine freiwillige Sache des Arbeitgebers", sagt Valentine Reckow, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Berlin. Das Altersteilzeitgesetz regelt die Voraussetzungen dafür, in den letzten Berufsjahren reduzierte Stunden zu arbeiten. "Aber wenn es keinen Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung gibt, in der sie geregelt ist, kann niemand die Altersteilzeit einklagen."

Wichtig ist, sich früh Gedanken über den Ruhestand zu machen, raten die Experten. "Mit Mitte 50 sollte man sich überlegen, ob man bis zum regulären Rentenbeginn arbeiten will und eine Bestandsaufnahme seiner Finanzen machen", rät Feuser. Dazu sollten Beschäftigte sich mit der Rentenversicherung in Verbindung setzen, sagt Anwältin Reckow.

Für die Altersteilzeit gibt es verschiedene Möglichkeiten: "Das Blockmodell ist eine Variante, bei dem der Arbeitnehmer eine gewisse Zeit volle Stunden zum halben Lohn arbeitet." Der Lohn wird dabei vom Arbeitgeber um mindestens 20 Prozent aufgestockt, so schreibt es der Gesetzgeber vor (Paragraf 3 Altersteilzeitgesetz). Manche Tarifverträge oder Vereinbarungen sehen sogar eine höhere Aufstockung vor. In der Freistellungsphase, die sich direkt daran anschließt, arbeitet er gar nicht mehr, bekommt aber weiterhin den halben Lohn.

Für viele rechnet sich das, weil sie bis zu Beginn des Rentenalters formell angestellt sind und der Arbeitgeber während der gesamten Zeit Beiträge etwa in die Rentenversicherung für sie zahlt.

Die Deutsche Rentenversicherung informiert kostenfrei unter 0800 100 04 80 25. Literatur: Isabell Pohlmann: "Der Rentenfahrplan", Stiftung Warentest, 167 Seiten, 18,90 Euro, ISBN: 978-3868513455.
dpa-Magazin / mag
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Ratgeber-Redaktion aus Mitte

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