Mitarbeiter in Pflegezeit
Während einer Pflegeauszeit genießen Arbeitnehmer Sonderkündigungsschutz. Das teilt der Deutsche Industrie- und Handelskammertag in Berlin mit. Ist ein Angehöriger pflegebedürftig, können Beschäftigte in Betrieben mit mehr als 15 Mitarbeitern eine Auszeit von bis zu sechs Monaten nehmen. In dieser Zeit können sie nur gekündigt werden, wenn die oberste Landesbehörde für Arbeitsschutz zustimmt. "Das kann etwa der Fall sein, wenn der Mitarbeiter eine Straftat im Betrieb begangen hat", erklärt Hans-Georg Meier, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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